„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“
– Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987
Praktische Inhalte
Veranstaltungsort:
Start und Theorieteil: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA), Wonnhaldestr. 4, 79100 Freiburg
Praxisteil im Anschluss: Natur-Kita Wonnhalde, Wonnhaldestr. 3b, 79100 Freiburg (ggü. FVA)
- Di, 01.10.2024 - 13:30-19:00 Uhr
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